Rechtssatz RS0118390
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118390
Entscheidungsdatum
20.01.2004
Rechtssatz
Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118390
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20040120_OGH0002_0040OB00259_03X0000_001