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Rechtssatz RS0118453

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118453

Entscheidungsdatum

16.04.2024

Rechtssatz

Ein zum Stimmrechtsausschluss führendes wirtschaftliches Naheverhältnis zum Geschäftspartner einer Eigentümergemeinschaft kann nicht nur dann bestehen, wenn der an der Willensbildung der Gemeinschaft teilnehmende Wohnungseigentümer als Gesellschafter oder Geschäftsführer des Geschäftspartners fungiert; es ist auch konzernmäßigen Verflechtungen und wirtschaftlichen Beteiligungen nachzugehen, die auf gleich gerichtete (der Eigentümergemeinschaft abträgliche) Interessen schließen lassen. Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliche Naheverhältnisses iSd Paragraph 24, Absatz 3, WEG 2002 indizieren.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 246/03t
    Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 246/03t
  • 5 Ob 106/17z
    Entscheidungstext OGH 20.07.2017 5 Ob 106/17z
    nur: Selbst Abhängigkeiten, die sich aus einem Dienstvertrag oder aus der ständigen Zusammenarbeit in einem Auftrags- oder Werkvertragsverhältnis ergeben, können ein wirtschaftliche Naheverhältnisses iSd § 24 Abs 3 WEG 2002 indizieren. (T1)
  • 5 Ob 40/19x
    Entscheidungstext OGH 18.12.2019 5 Ob 40/19x
  • 5 Ob 7/23z
    Entscheidungstext OGH 27.04.2023 5 Ob 7/23z
  • 5 Ob 40/24d
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 16.04.2024 5 Ob 40/24d
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118453

Im RIS seit

25.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2024

Dokumentnummer

JJR_20031125_OGH0002_0050OB00246_03T0000_002