Rechtssatz RS0118573
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118573
Entscheidungsdatum
10.02.2004
Norm
RAO §10 Abs2
RL-BA 1977 §2
UWG §1 C2
Rechtssatz
Ehre und Ansehen des Standes werden beeinträchtigt, wenn sich ein Rechtsanwalt dazu hergibt, bedenklichen Gewinnspielen durch seine Mitwirkung einen Anstrich von Seriosität zu geben. Er verschafft sich mit der Übernahme derartiger Aufträge und der darin liegenden Ausweitung seines Geschäftsfeldes einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen die Standesvorschriften einhaltenden Mitbewerbern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118573
Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0040OB00233_03Y0000_001