Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0118573×

Rechtssatz RS0118573

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118573

Geschäftszahl

4Ob233/03y

Entscheidungsdatum

10.02.2004

Norm

RAO §10 Abs2
RL-BA 1977 §2
UWG §1 C2

Rechtssatz

Ehre und Ansehen des Standes werden beeinträchtigt, wenn sich ein Rechtsanwalt dazu hergibt, bedenklichen Gewinnspielen durch seine Mitwirkung einen Anstrich von Seriosität zu geben. Er verschafft sich mit der Übernahme derartiger Aufträge und der darin liegenden Ausweitung seines Geschäftsfeldes einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor seinen die Standesvorschriften einhaltenden Mitbewerbern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118573

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0040OB00233_03Y0000_001