Rechtssatz RS0118652
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118652
Entscheidungsdatum
03.08.2023
Rechtssatz
Bei einem von einem Verkehrsbetrieb im Bereich eines Bahnhofes vermieteten Imbissstand, in dem Reiseproviant zur Abdeckung der Bedürfnisse der Kunden des Verkehrsbetriebes angeboten wird, ist der Zusammenhang zur typischen Infrastruktur des Verkehrsbetriebes gewahrt, weshalb dieser Mietgegenstand auch dann nicht in den Anwendungsbereich des MRG fällt, wenn er sich der Lage nach nicht direkt im Bahnhofsgelände selbst, sondern rund vier Gehminuten vom Gleisbereich entfernt befindet.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 303/03i
Entscheidungstext OGH 14.01.2004 7 Ob 303/03i
Veröff: SZ 2004/6
- 8 Ob 48/23a
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 03.08.2023 8 Ob 48/23a
vgl; Beisatz: Hier: Vermietung eines Verkaufsraums zum Betrieb einer Ausstellung und eines Souvenirshops im Rahmen des Betriebs einer Standseilbahn. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118652
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2023
Dokumentnummer
JJR_20040114_OGH0002_0070OB00303_03I0000_001