Rechtssatz RS0118789
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118789
Entscheidungsdatum
13.01.2004
Rechtssatz
Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung von der liegenschaftsbezogenen Aufteilungsvorschrift des § 17 MRG hinsichtlich einzelner oder aller Betriebskosten gerechtfertigt ist. Daraus resultierenden Nachforderungsansprüchen setzt allerdings § 1486 Z 4 ABGB zeitliche Grenzen, daraus resultierenden Rückforderungsansprüchen § 27 Abs 3 MRG.Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach Paragraph 17, MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung von der liegenschaftsbezogenen Aufteilungsvorschrift des Paragraph 17, MRG hinsichtlich einzelner oder aller Betriebskosten gerechtfertigt ist. Daraus resultierenden Nachforderungsansprüchen setzt allerdings Paragraph 1486, Ziffer 4, ABGB zeitliche Grenzen, daraus resultierenden Rückforderungsansprüchen Paragraph 27, Absatz 3, MRG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118789
Dokumentnummer
JJR_20040113_OGH0002_0050OB00213_03I0000_002