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Rechtssatz RS0118789

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118789

Geschäftszahl

5Ob213/03i

Entscheidungsdatum

13.01.2004

Rechtssatz

Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach Paragraph 17, MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung von der liegenschaftsbezogenen Aufteilungsvorschrift des Paragraph 17, MRG hinsichtlich einzelner oder aller Betriebskosten gerechtfertigt ist. Daraus resultierenden Nachforderungsansprüchen setzt allerdings Paragraph 1486, Ziffer 4, ABGB zeitliche Grenzen, daraus resultierenden Rückforderungsansprüchen Paragraph 27, Absatz 3, MRG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118789

Dokumentnummer

JJR_20040113_OGH0002_0050OB00213_03I0000_002