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Rechtssatz RS0118798

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0118798

Geschäftszahl

5Ob292/03g

Entscheidungsdatum

20.01.2004

Rechtssatz

Zur Durchsetzung des jedem Wohnungseigentumsbewerber eingeräumten gesetzlichen Anspruchs, den Wohnungseigentumsorganisator dazu zu verhalten, alle zur unverzüglichen Einverleibung des zugesagten Wohnungseigentums notwendigen Schritte zu setzen, hat der Gesetzgeber grundsätzlich nur die Klage nach Paragraph 25, Absatz eins, WEG 1975 bzw Paragraph 43, Absatz eins, WEG 2002 vorgesehen. Es soll also im Weg des Durchgriffs auf den Liegenschaftseigentümer sofort die Einverleibung des Wohnungseigentums erwirkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118798

Dokumentnummer

JJR_20040120_OGH0002_0050OB00292_03G0000_002