Rechtssatz RS0118835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118835
Entscheidungsdatum
25.03.2004
Rechtssatz
Die Voraussetzungen des § 374 Abs 1 EO für die Überweisung einer bloß im Zuge der Exekutionsführung zur Sicherstellung gepfändeten Forderung liegen auch dann vor, wenn der Ablauf von Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen droht.Die Voraussetzungen des Paragraph 374, Absatz eins, EO für die Überweisung einer bloß im Zuge der Exekutionsführung zur Sicherstellung gepfändeten Forderung liegen auch dann vor, wenn der Ablauf von Verjährungsfristen oder Ausschlussfristen droht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118835
Dokumentnummer
JJR_20040325_OGH0002_0030OB00295_03H0000_001