Rechtssatz RS0118842
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0118842
Entscheidungsdatum
10.02.2004
Rechtssatz
Bei schlichtem Miteigentum kann ein Einzelrechtsnachfolger den Beitritt zur seinerzeitigen Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels ablehnen, wenn es an einer vertraglichen Überbindungsklausel fehlt; damit kann die nötige Übereinstimmung aller Miteigentümer nicht mehr erreicht werden, die Vereinbarung wird hinfällig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118842
Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0050OB00310_03D0000_002