Rechtssatz RS0119048
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119048
Entscheidungsdatum
24.02.2004
Rechtssatz
Wenn der geborene Liquidator mit notariell beglaubigter Vollmacht einen Dritten zu allen Liquidatoragenden bevollmächtigt und diesen damit beauftragt, diesen sozusagen in die Rechtsposition des Liquidators hebt, bestehen dagegen keine Bedenken, weil es sich nicht um eine Prokuraerteilung handelt, was wegen des größeren Umfangs einer Prokura gegenüber der Liquidatorposition unzulässig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119048
Dokumentnummer
JJR_20040224_OGH0002_0050OB00089_03D0000_003