Rechtssatz RS0119147
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119147
Entscheidungsdatum
12.04.2007
Rechtssatz
Der Anfechtungsgegner muss zur Konkursmasse leisten; was er leistet, fällt mit der Leistung in die Masse. Es ist deshalb - bei Vorliegen eines Anfechtungstatbestands - jedenfalls zielführend, eine Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger (hier: der beklagten Bank) anzufechten.
Ob es allenfalls sachgerecht wäre, in Umschuldungsfällen die Anfechtung von Sicherstellungen (hier: durch Herbeiführung einer Aufrechnungslage) nur gegenüber dem Neugläubiger zu ermöglichen, kann hier offenbleiben.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 100/04s
Entscheidungstext OGH 06.07.2004 4 Ob 100/04s
- 2 Ob 177/06b
Entscheidungstext OGH 12.04.2007 2 Ob 177/06b
Auch; nur: Der Anfechtungsgegner muss zur Konkursmasse leisten; was er leistet, fällt mit der Leistung in die Masse. (T1); Veröff: SZ 2007/55
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119147
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20040706_OGH0002_0040OB00100_04S0000_005