Rechtssatz RS0119364
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119364
Entscheidungsdatum
05.08.2004
Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch des Frachtführers aus der Beschädigung des Fahrzeugs gegen den die Verladung ausübenden Absender wegen Verletzung der beim Verladevorgang gebotenen Sorgfalt unterliegt auch bei Binnentransporten als aus der Durchführung des Frachtvertrages entspringender Anspruch der in Art 32 CMR geregelten Verjährung.Der Schadenersatzanspruch des Frachtführers aus der Beschädigung des Fahrzeugs gegen den die Verladung ausübenden Absender wegen Verletzung der beim Verladevorgang gebotenen Sorgfalt unterliegt auch bei Binnentransporten als aus der Durchführung des Frachtvertrages entspringender Anspruch der in Artikel 32, CMR geregelten Verjährung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119364
Dokumentnummer
JJR_20040805_OGH0002_0020OB00072_03G0000_001