Rechtssatz RS0119601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119601
Entscheidungsdatum
31.08.2005
Rechtssatz
Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser der Wohnung rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss noch nicht zu einer Mietzinsreduktion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 34/04x
Entscheidungstext OGH 17.11.2004 9 Ob 34/04x
- 7 Ob 155/05b
Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 155/05b
Beisatz: Auch eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser unter der Voraussetzung einer dadurch bewirkten Einschränkung der Brauchbarkeit bei einem Geschäftslokal bewirkt eine Mietzinsreduktion. (T1)
Schlagworte
Blei im Wasser
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119601
Dokumentnummer
JJR_20041117_OGH0002_0090OB00034_04X0000_002