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Rechtssatz RS0119601×

Rechtssatz RS0119601

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0119601

Geschäftszahl

9Ob34/04x; 7Ob155/05b

Entscheidungsdatum

31.08.2005

Rechtssatz

Eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser der Wohnung rechtfertigt eine Mietzinsreduktion. Allerdings kann dabei nicht schematisch auf das bloße Überschreiten von Grenzwerten abgestellt werden. Die bloß geringfügige Überschreitung des Grenzwertes muss noch nicht zu einer Mietzinsreduktion führen; vielmehr ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich über einen relevanten Zeitraum eine Gesundheitsgefahr besteht.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 34/04x
    Entscheidungstext OGH 17.11.2004 9 Ob 34/04x
  • 7 Ob 155/05b
    Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 155/05b
    Beisatz: Auch eine gesundheitsschädliche Bleikonzentration im Trinkwasser unter der Voraussetzung einer dadurch bewirkten Einschränkung der Brauchbarkeit bei einem Geschäftslokal bewirkt eine Mietzinsreduktion. (T1)

Schlagworte

Blei im Wasser

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119601

Dokumentnummer

JJR_20041117_OGH0002_0090OB00034_04X0000_002