Rechtssatz RS0119735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0119735
Entscheidungsdatum
02.02.2005
Norm
KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnIX Pkt3
Rechtssatz
Wird eine Arbeitskraft einem einem Referenzverband angehörenden Betrieb überlassen, ist durch einen Abschn IX Pkt 3 Abs 2 KVAÜ entsprechenden (erhöhten) Überlassungslohn auch eine den Dienstnehmern des Beschäftigerbetriebs gewährte kollektivvertragliche „Einmalzahlung" abgegolten, die eine allgemeine Lohnerhöhung in der betreffenden Branche darstellt.Wird eine Arbeitskraft einem einem Referenzverband angehörenden Betrieb überlassen, ist durch einen Abschn römisch neun Pkt 3 Absatz 2, KVAÜ entsprechenden (erhöhten) Überlassungslohn auch eine den Dienstnehmern des Beschäftigerbetriebs gewährte kollektivvertragliche „Einmalzahlung" abgegolten, die eine allgemeine Lohnerhöhung in der betreffenden Branche darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119735
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2017
Dokumentnummer
JJR_20050202_OGH0002_009OBA00130_04I0000_001