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Rechtssatz RS0119841

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0119841

Geschäftszahl

4Ob22/05x

Entscheidungsdatum

14.03.2005

Rechtssatz

Paragraph 1487, ABGB ist nicht analog auf den Fall anzuwenden, dass ein Vermieter seine Wissenserklärung, bei dem ein Eintrittsrecht Behauptenden lägen die dafür notwendigen Voraussetzungen vor, richtig stellt. Der Vermieter ist nach Aufklärung seines Irrtums und Kenntnis der wahren Sachlage befugt, den ihm nunmehr bekannt gewordenen Kündigungsgrund auch noch länger als drei Jahre nach vermeintlicher Ausübung des Eintrittsrechts geltend zu machen (hier: kein dringendes Wohnbedürfnis).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 22/05x
    Entscheidungstext OGH 14.03.2005 4 Ob 22/05x
    Veröff: SZ 2005/35

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119841

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008

Dokumentnummer

JJR_20050314_OGH0002_0040OB00022_05X0000_001