Rechtssatz RS0120006
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120006
Entscheidungsdatum
28.04.2005
Norm
KollV für das Bordpersonal der AUA §21 Z5
Rechtssatz
Die Kosten des Typeratings sind einer für alle Piloten geltenden kollektivvertraglichen Sonderregelung unterworfen, die grundsätzlich der Arbeitgeber trägt und die nur unter bestimmten Voraussetzungen (Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf einer fünfjährigen Verwendung bei Selbstkündigung des Piloten; gerechtfertigter Entlassung; unberechtigter vorzeitiger Austritt) von dem Piloten zu ersetzen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120006
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017
Dokumentnummer
JJR_20050428_OGH0002_008OBA00001_05P0000_001