Rechtssatz RS0120065
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120065
Entscheidungsdatum
23.05.2005
Rechtssatz
Die Ferienwohnung, die ein Dritter (Mutter) der Ehefrau während der Ehe mit der befolgten Auflage geschenkt hat, dem Ehemann daran ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen, unterliegt als unentgeltliche Zuwendung an beide Ehegatten der Aufteilung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120065
Dokumentnummer
JJR_20050523_OGH0002_0020OB00005_04F0000_001