Rechtssatz RS0120071
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120071
Entscheidungsdatum
23.05.2005
Rechtssatz
Hat der Ausgedingsberechtigte von seinem Wahlrecht, auf Erfüllung zu bestehen oder das Erfüllungsinteresse (Interesse der primär geschuldeten Naturalleistung in Geld) begehren zu können, Gebrauch gemacht, ist er an eine einmal getroffene Wahl - wie bei einer Wahlschuld-gebunden. Wird nämlich bei aufrechtem Vertrag das Interesse der primär geschuldeten Leistung in Geld verlangt, kommt es nicht mehr zu einem Aufleben des primär geschuldeten Naturalleistungsanspruchs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120071
Dokumentnummer
JJR_20050523_OGH0002_0030OB00056_05I0000_001