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Rechtssatz RS0120071

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0120071

Geschäftszahl

3Ob56/05i

Entscheidungsdatum

23.05.2005

Rechtssatz

Hat der Ausgedingsberechtigte von seinem Wahlrecht, auf Erfüllung zu bestehen oder das Erfüllungsinteresse (Interesse der primär geschuldeten Naturalleistung in Geld) begehren zu können, Gebrauch gemacht, ist er an eine einmal getroffene Wahl - wie bei einer Wahlschuld-gebunden. Wird nämlich bei aufrechtem Vertrag das Interesse der primär geschuldeten Leistung in Geld verlangt, kommt es nicht mehr zu einem Aufleben des primär geschuldeten Naturalleistungsanspruchs.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 56/05i
    Entscheidungstext OGH 23.05.2005 3 Ob 56/05i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120071

Dokumentnummer

JJR_20050523_OGH0002_0030OB00056_05I0000_001