Rechtssatz RS0120394
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120394
Entscheidungsdatum
19.10.2005
Norm
ZustG §13
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.8
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.9
Rechtssatz
RSa-Briefe können an Postbevollmächtigte abgegeben werden. Liegen aber die Voraussetzungen für eine Zustellung an einen Postbevollmächtigten vor, ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nicht deren Wirksamkeit. Dies gilt auch im Zusammenhang mit juristischen Personen. Insoweit ist daher dem Empfänger auch eine unberechtigte Annahmeverweigerung eines Postbevollmächtigten zurechenbar; dessen Annahmeverweigerung macht die Zustellung an ihn somit nicht unmöglich und gesetzwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120394
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2014
Dokumentnummer
JJR_20051019_OGH0002_0070OB00234_05W0000_001