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Rechtssatz RS0120394

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0120394

Geschäftszahl

7Ob234/05w

Entscheidungsdatum

19.10.2005

Norm

ZustG §13
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.8
AGB Post Briefdienst Inland P.3.3.9

Rechtssatz

RSa-Briefe können an Postbevollmächtigte abgegeben werden. Liegen aber die Voraussetzungen für eine Zustellung an einen Postbevollmächtigten vor, ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nicht deren Wirksamkeit. Dies gilt auch im Zusammenhang mit juristischen Personen. Insoweit ist daher dem Empfänger auch eine unberechtigte Annahmeverweigerung eines Postbevollmächtigten zurechenbar; dessen Annahmeverweigerung macht die Zustellung an ihn somit nicht unmöglich und gesetzwidrig.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 234/05w
    Entscheidungstext OGH 19.10.2005 7 Ob 234/05w
    Veröff: SZ 2005/151

Schlagworte

Postvollmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120394

Im RIS seit

18.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2014

Dokumentnummer

JJR_20051019_OGH0002_0070OB00234_05W0000_001