Rechtssatz RS0120425
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120425
Entscheidungsdatum
16.11.2005
Rechtssatz
Die Legalzession gemäß § 11 Abs 1 IESG kommt nur dann nicht zustande, wenn dem Arbeitnehmer Leistungen gewährt werden, die ihm arbeitsrechtlich gegen den Arbeitgeber nicht zustehen.Die Legalzession gemäß Paragraph 11, Absatz eins, IESG kommt nur dann nicht zustande, wenn dem Arbeitnehmer Leistungen gewährt werden, die ihm arbeitsrechtlich gegen den Arbeitgeber nicht zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120425
Dokumentnummer
JJR_20051116_OGH0002_008OBA00059_05T0000_002