Rechtssatz RS0120564
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120564
Entscheidungsdatum
07.02.2008
Rechtssatz
Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt.Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von Paragraph 3, Absatz 2, AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 7/05w
Entscheidungstext OGH 26.01.2006 8 ObA 7/05w
Veröff: SZ 2006/12
- 9 ObA 161/07b
Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 161/07b
Auch; Beisatz: Hier: "Begünstigter Behinderter." (T1); Beisatz: Der tragende Grund für diese Rechtsprechung zum Bestandschutz der Belegschaftsvertreter liegt in der Bestrebung, der Belegschaft des Betriebs, solange dieser unverändert fortbesteht, die im ArbVG vorgesehene Vertretung zu sichern. Schutzobjekt dieser Regelung ist jedenfalls auch die Belegschaft. Diese Gründe treffen auf den Kläger als begünstigten Behinderten iSd BEinstG nicht zu. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120564
Dokumentnummer
JJR_20060126_OGH0002_008OBA00007_05W0000_001