Rechtssatz RS0120603
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120603
Entscheidungsdatum
14.03.2006
Rechtssatz
Trotz Vernichtung nur eines von zwei Originalen ist auf einen Widerruf des Testaments zu schließen, wenn der Wille des Erblassers klar auf die Vernichtung des Testaments gerichtet war und die Vernichtung des zweiten Originals nur aus einem Irrtum unterblieben ist (hier: Vernichtung einer für das zweite Original gehaltenen Kopie).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120603
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20060314_OGH0002_0040OB00017_06P0000_001