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Rechtssatz RS0120642

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0120642

Geschäftszahl

4Ob259/05z

Entscheidungsdatum

14.03.2006

Rechtssatz

Der in den Statuten vorgesehene Antrag an den Verein, ein Mitglied wegen Verletzung des mit dem Beitritt zum Verein anerkannten Verhaltenskodex auszuschließen, ist einer Anzeige an eine Behörde gleichzuhalten. Es ist auch hier gerechtfertigt, den Verdacht des Zuwiderhandelns gegen tragende Prinzipien des Vereins an das für die Überprüfung zuständige Vereinsorgan heranzutragen, ohne im Falle ehrverletzender oder den wirtschaftlichen Ruf gefährdender Behauptungen das Risiko zu tragen, den Wahrheitsbeweis antreten zu müssen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 259/05z
    Entscheidungstext OGH 14.03.2006 4 Ob 259/05z
    Veröff: SZ 2006/36

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120642

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20060314_OGH0002_0040OB00259_05Z0000_001