Rechtssatz RS0120933
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0120933
Entscheidungsdatum
24.02.2026
Rechtssatz
Der Gesellschafter hat, um eine „Umqualifizierung" in Eigenkapitalersatz zu vermeiden, das stehengelassene Kapital abzuziehen bzw die Forderung ernsthaft und aktiv gleich einem Fremdgläubiger zu betreiben. Welche Maßnahme aber als aktives Betreiben gleich einem Fremdgläubiger anzusehen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120933
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2026
Dokumentnummer
JJR_20060619_OGH0002_008OBA00038_06F0000_001