Rechtssatz RS0121044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121044
Entscheidungsdatum
19.06.2006
Rechtssatz
Erfolgt beim Kreditkartengeschäft ein Widerruf des Karteninhabers vor Leistung der Kreditkartengesellschaft, hat die Kreditkartengesellschaft zwar noch nicht gezahlt, aber bereits in anderer Weise irreversibel disponiert: Beim Kreditkartengeschäft erfolgt die Annahme nämlich vorweg und wird bereits im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Belegs wirksam. Damit fehlt es an einer Grundlage für die Möglichkeit eines Widerrufs vor Leistung der Kreditkartengesellschaft an das Vertragsunternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121044
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20060619_OGH0002_0080OB00038_06F0000_002