Rechtssatz RS0121045
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121045
Entscheidungsdatum
19.06.2006
Rechtssatz
Darf sich nach den AGB eines Kreditunternehmens zum Kreditkartengeschäft das Widerspruchsrecht des Karteninhabers ausschließlich auf Umstände beziehen, dann kann sich ein Widerspruch des Karteninhabers nur darauf gründen, dass er überhaupt keine gültige Anweisungserklärung abgegeben hat. Lediglich in diesem Fall und im Fall eines offenkundigen Rechtsmissbrauchs besteht trotz prinzipieller Abstraktheit der Forderung des Vertragsunternehmens gegenüber der Kreditkartengesellschaft kein Anspruch; die Kreditkartengesellschaft kann in diesen Fällen Zahlung an das Vertragsunternehmen verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121045
Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008
Dokumentnummer
JJR_20060619_OGH0002_0080OB00038_06F0000_003