Rechtssatz RS0121282
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121282
Entscheidungsdatum
28.09.2006
Rechtssatz
Alleinvertriebsvereinbarungen sind im Zweifel eher in einem wettbewerbsfreundlichen und nicht in einem wettbewerbsfeindlichen Sinn auszulegen. Wollen Vertragsparteien den Wettbewerb durch eine Gebietsschutzabrede noch weiter einschränken, muss dies schon aus Gründen der Rechtssicherheit deutlich zum Ausdruck kommen, hängt doch die Wirksamkeit einer solchen Wettbewerbsbeschränkung auch davon ab, ob die jeweils anwendbaren kartellrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121282
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009
Dokumentnummer
JJR_20060928_OGH0002_0040OB00141_06Y0000_002