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Rechtssatz RS0121441

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121441

Geschäftszahl

8Ob82/06a

Entscheidungsdatum

03.08.2006

Norm

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1973 Art4
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1973 Art8
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1973 Art14

Rechtssatz

Für einen in Verbindung mit einer Scheidungsklage gestellten Antrag auf einstweiligen Unterhalt ist gemäß Artikel 4, des Übereinkommens das am gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten geltende Recht maßgebend. Artikel 8, des Übereinkommens ist schon deswegen nicht anzuwenden, weil eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes nur relevant ist, wenn sie in einem Vertragsstaat stattfand, was Österreich nicht ist. Im Übrigen ist eine solche Trennung jedenfalls nur dann maßgebend, wenn ein Erkenntnis auf Trennung ohne Auflösung des Ehebandes erging.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 82/06a
    Entscheidungstext OGH 03.08.2006 8 Ob 82/06a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121441

Dokumentnummer

JJR_20060803_OGH0002_0080OB00082_06A0000_001