Rechtssatz RS0121483
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121483
Entscheidungsdatum
28.09.2006
Rechtssatz
Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen, ist zu prüfen, ob die Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121483
Dokumentnummer
JJR_20060928_OGH0002_0040OB00124_06Y0000_002