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Rechtssatz RS0121515

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121515

Geschäftszahl

4Ob165/06b

Entscheidungsdatum

21.11.2006

Rechtssatz

Ein Zeichen behält eine selbstständig kennzeichnende Stellung innerhalb eines komplexen Zeichens, wenn der Verkehr diesem einzelnen Element eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuerkennt. Das mit diesem Bestandteil identische oder ähnliche prioritätsältere Zeichen muss nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121515

Im RIS seit

21.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2012

Dokumentnummer

JJR_20061121_OGH0002_0040OB00165_96B0000_001