Rechtssatz RS0121515
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121515
Entscheidungsdatum
21.11.2006
Rechtssatz
Ein Zeichen behält eine selbstständig kennzeichnende Stellung innerhalb eines komplexen Zeichens, wenn der Verkehr diesem einzelnen Element eine eigenständige, von der Kennzeichnungsfunktion anderer Bestandteile unabhängige Kennzeichnungsfunktion zuerkennt. Das mit diesem Bestandteil identische oder ähnliche prioritätsältere Zeichen muss nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121515
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012
Dokumentnummer
JJR_20061121_OGH0002_0040OB00165_96B0000_001