Rechtssatz RS0121533
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121533
Entscheidungsdatum
28.11.2006
Rechtssatz
Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Masseverwalter nach § 23 KO im Fall eines Mitmietverhältnisses zulässig ist. Hier war darauf letztlich nicht einzugehen.Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Masseverwalter nach Paragraph 23, KO im Fall eines Mitmietverhältnisses zulässig ist. Hier war darauf letztlich nicht einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121533
Dokumentnummer
JJR_20061128_OGH0002_0010OB00089_06D0000_001