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Rechtssatz RS0121641

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0121641

Geschäftszahl

8ObA55/06f

Entscheidungsdatum

23.11.2006

Norm

AngG §29 I
AngG §34
KollV für die Angestellen der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §29 Abs7

Rechtssatz

Der zwingende Charakter des Anspruches auf Kündigungsentschädigung nach Paragraph 29, AngG steht einer Wahlmöglichkeit für den Angestellten zum Umstieg auf einen offensichtlich günstiger berechneten Anspruch auf eine die Kündigungsentschädigung ersetzende "Abfertigung"(hier: Paragraph 29, Absatz 7, KVI) nicht entgegen, ändert aber auch nichts daran, dass diese als „Ersatzanspruch" unter die Frist des Paragraph 34, AngG fällt. Hat der Angestellte aber ohnehin einen unter die Frist des Paragraph 34, AngG fallenden „Ersatz" für den „Ersatzanspruch" nach Paragraph 29, AngG geltend gemacht - der eine gleichzeitige Geltendmachung des Ersatzanspruches nach Paragraph 29, AngG ja ausschließt-, so unterbricht dies auch die Frist des Paragraph 34, AngG für den eigentlichen Ersatzanspruch nach Paragraph 29, AngG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121641

Dokumentnummer

JJR_20061123_OGH0002_008OBA00055_06F0000_001