Rechtssatz RS0121689
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121689
Entscheidungsdatum
21.11.2006
Rechtssatz
Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG.Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer 5, ECG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121689
Dokumentnummer
JJR_20061121_OGH0002_0040OB00062_06F0000_002