Rechtssatz RS0121784
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0121784
Entscheidungsdatum
13.02.2007
Rechtssatz
Bei Produkten, die schon ihrem Wesen nach zum wiederholten Einsatz bestimmt sind und bei denen unter Teilen der angesprochenen Verbraucherkreise ein reger Informationsaustausch über ihre Einsatzmöglichkeiten stattfindet (hier: Pflanzenschutzmittel), sind irreführende Angaben auch dann von wettbewerblicher Relevanz, wenn sie sich nicht auf dem Produkt oder seiner Verpackung, sondern in einer dem Produkt angeklebten gefalteten Gebrauchsanweisung befinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121784
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Dokumentnummer
JJR_20070213_OGH0002_0040OB00242_06A0000_001