Rechtssatz RS0122111
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122111
Entscheidungsdatum
23.10.2013
Rechtssatz
Es begründet keinen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot, wenn bei Anfechtung durch beide Parteien nur einer Berufung Folge gegeben wird.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 52/07x
Entscheidungstext OGH 12.04.2007 2 Ob 52/07x
- 2 Ob 114/13y
Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 114/13y
Vgl; Beisatz: Ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot in zweiter Instanz, der als Nichtigkeit geltend zu machen ist, kann sich nur aus dem Vergleich der Sprüche des Erst‑ und des Berufungsurteils in Verbindung mit den Berufungsanträgen ergeben. (T1)
Schlagworte
reformatio in peius
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122111
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2013
Dokumentnummer
JJR_20070412_OGH0002_0020OB00052_07X0000_001