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Rechtssatz RS0122114

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0122114

Geschäftszahl

2Ob59/07a

Entscheidungsdatum

26.04.2007

Rechtssatz

Zwischen Kinderbetreuungsgeld, das an den Bezug der Familienbeihilfe anknüpft (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, KBGG) und in erster Linie die Betreuungsleistung der Eltern bzw die mit einer außerhäuslichen Betreuung von Kindern verbundene finanzielle Belastung teilweise abgelten soll, und Verdienstentgang fehlt die für eine Legalzession erforderliche sachliche Kongruenz. Das die Betreuungsleistungen eines Elternteiles, der aufgrund der Unfallsfolgen nicht bereits nach der Karenzzeit in den Beruf zurückkehrt, abgeltende Kinderbetreuungsgeld verfolgt keinesfalls den Zweck, den Schädiger zu entlasten und ist daher nicht auf den vom Schädiger zu ersetzenden Verdienstentgang anzurechnen. Demnach stellt eine unterlassene Antragstellung bezüglich dieser Sozialleistung auch keine Verletzung einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten dar.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 59/07a
    Entscheidungstext OGH 26.04.2007 2 Ob 59/07a
    Veröff: SZ 2007/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122114

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009

Dokumentnummer

JJR_20070426_OGH0002_0020OB00059_07A0000_002