Rechtssatz RS0122187
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122187
Entscheidungsdatum
23.05.2007
Rechtssatz
Vor Maßnahmen iSd § 35 Abs 1 GmbHG hat der Geschäftsführer der GmbH die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch außergewöhnliche Geschäfte.Vor Maßnahmen iSd Paragraph 35, Absatz eins, GmbHG hat der Geschäftsführer der GmbH die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch außergewöhnliche Geschäfte.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 59/07h
Entscheidungstext OGH 23.05.2007 3 Ob 59/07h
Beisatz: Die Formulierung und Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik obliegt jedenfalls dann den Geschäftsführern, wenn und soweit sich die Gesellschafter nicht äußern. (T1); Beisatz: Frage, ob und in welchem Ausmaß Jahresgewinne (samt Gewinnvorträgen aus Vorjahren) ausgeschüttet oder Rücklagen gebildet werden sollen. (T2); Veröff: SZ 2007/81
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122187
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070523_OGH0002_0030OB00059_07H0000_002