Rechtssatz RS0122200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122200
Entscheidungsdatum
25.05.2007
Norm
PSG §3 Abs2
PSG §33 Abs2
PSG §33 Abs3
Rechtssatz
Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd § 3 Abs 2 PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Auf die Firmenbuchanmeldung ist §33 Abs 3 PSG anzuwenden.Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd Paragraph 3, Absatz 2, PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Auf die Firmenbuchanmeldung ist §33 Absatz 3, PSG anzuwenden.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 18/07a
Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 18/07a
Beisatz: Hier: Die bloße Eintragung der Verzichtserklärung der Stifterin im Firmenbuch kann für sich allein weder die erforderliche Änderung der Stiftungsurkunde herbeiführen noch den damit verbundenen Verzicht wirksam werden lassen. (T1); Veröff: SZ 2007/84
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122200
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009
Dokumentnummer
JJR_20070525_OGH0002_0060OB00018_07A0000_001