Rechtssatz RS0122215
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122215
Entscheidungsdatum
10.07.2007
Rechtssatz
Der Markeninhaber kann die Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens für Waren, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, nicht verbieten, wenn diese Benutzung im Hinblick auf die Funktionen der Marke seine Interessen als Markeninhaber nicht beeinträchtigen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122215
Dokumentnummer
JJR_20070710_OGH0002_0170OB00011_07B0000_002