Rechtssatz RS0122312
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122312
Entscheidungsdatum
04.07.2007
Norm
EHVB AbschnA Z2.4.1.1
Besondere Bedingung für Haftpflichtversicherung, Zusatzbaustein "Erweitertes Produktehaftpflichtrisiko" Z2 VF50112:03 Allg
Rechtssatz
1.) Es liegt wegen des Risikoeinschlusses durch den Zusatzbaustein „Erweitertes Produktehaftpflichtrisiko" kein gemäß § 13 Z 4 VF 50112:03 ausgeschlossenes Erfüllungssurrogat vor, wenn nach Verbindung der vom Versicherungsnehmer gelieferten Sache mit einem Endprodukt Nachbesserungen (2. Zusatzbaustein) zur Behebung eines Mangels des Endproduktes vorgenommen werden.1.) Es liegt wegen des Risikoeinschlusses durch den Zusatzbaustein „Erweitertes Produktehaftpflichtrisiko" kein gemäß Paragraph 13, Ziffer 4, VF 50112:03 ausgeschlossenes Erfüllungssurrogat vor, wenn nach Verbindung der vom Versicherungsnehmer gelieferten Sache mit einem Endprodukt Nachbesserungen (2. Zusatzbaustein) zur Behebung eines Mangels des Endproduktes vorgenommen werden.
2.) Auch Fehlersuchkosten sind vom 2. Zusatzbaustein umfasst.
Schlagworte
Produktehaftpflichtversicherung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122312
Zuletzt aktualisiert am
11.04.2024
Dokumentnummer
JJR_20070704_OGH0002_0070OB00089_07Z0000_001