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Rechtssatz RS0122315

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0122315

Geschäftszahl

7Ob133/07w; 7Ob245/10w

Entscheidungsdatum

11.05.2011

Rechtssatz

Das Rechtsmittelverfahren in Verfahren, in denen - wie hier - die Klage an einen Repräsentanten nach Paragraph 29, InvFG zugestellt werden soll, ist zweiseitig, weil damit in die als civil rights im Sinne des Artikel 6, EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung des behaupteten Repräsentanten eingegriffen wird. Diesem muss zur Wahrung der Chancengleichheit Gelegenheit geboten werden, die im Rechtsmittel angeführten Gründe zu widerlegen, um eine Entscheidung zu seinen Lasten durch die Überzeugungskraft seiner Gegenargumente zu verhindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122315

Im RIS seit

03.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011

Dokumentnummer

JJR_20070704_OGH0002_0070OB00133_07W0000_003