Rechtssatz RS0122599
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122599
Entscheidungsdatum
13.09.2007
Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Bestellung von Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss unterfällt keiner der im §24 FBG genannten Verpflichtungen. Gesellschafter treffen in dieser Eigenschaft keine Anmeldepflichten in Bezug auf Geschäftsführerbestellungen oder die Beendigung der Funktion eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH. Es gibt auch sonst keine gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen des Firmenbuchgerichts gegen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit Zwangsstrafenverhängung, wenn sie mit der Bestellung von Geschäftsführern säumig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122599
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2011
Dokumentnummer
JJR_20070913_OGH0002_0060OB00170_07D0000_002