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Rechtssatz RS0122672

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0122672

Geschäftszahl

1Ob156/07h

Entscheidungsdatum

22.10.2007

Rechtssatz

Bei Vorhandensein mehrerer Überweisungsgläubiger ist jeder von ihnen zwar berechtigt, die Drittschuldnerklage einzubringen, im Prozess hat das Gericht aber zu prüfen, ob die Klage ins Leere geht, weil auf diesen Gläubiger im Hinblick auf die früher erworbenen Rechte Dritter nichts mehr entfällt. Ergibt diese Prüfung das Bestehen eines Überweisungsbetrags, hat grundsätzlich eine Verurteilung zur Zahlung -und nicht zur Hinterlegung- zu erfolgen, es sei denn, es läge eine unklare Sach- und Rechtslage vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122672

Dokumentnummer

JJR_20071022_OGH0002_0010OB00156_07H0000_001