Rechtssatz RS0122766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122766
Entscheidungsdatum
30.08.2007
Rechtssatz
Bei Architektenwettbewerben wird auch zwischen Realisierungswettbewerben und bloßen Entwurfs- oder Ideenwettbewerben unterschieden, je nach dem, ob nach den konkreten Wettbewerbsbedingungen dem Wettbewerb ein Vergabeverfahren folgen soll, oder ob - ohne dass die Absicht auf Umsetzung einer der Lösungen besteht - nur die besten Beiträge prämiert werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122766
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011
Dokumentnummer
JJR_20070830_OGH0002_0020OB00245_06B0000_001