Rechtssatz RS0122883
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122883
Entscheidungsdatum
18.10.2007
Rechtssatz
Ob eine bestimmte Verkehrsfläche den in der StVO enthaltenen Begriffsbestimmungen entspricht, ist grundsätzlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles, wie etwa der baulichen Gestaltung uä abhängig und kann daher nur bei einer auffälligen, aus Gründen der Rechtssicherheit wahrzunehmenden Fehlbeurteilung eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO begründen.Ob eine bestimmte Verkehrsfläche den in der StVO enthaltenen Begriffsbestimmungen entspricht, ist grundsätzlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles, wie etwa der baulichen Gestaltung uä abhängig und kann daher nur bei einer auffälligen, aus Gründen der Rechtssicherheit wahrzunehmenden Fehlbeurteilung eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122883
Dokumentnummer
JJR_20071018_OGH0002_0020OB00194_07D0000_002