Rechtssatz RS0122898
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122898
Entscheidungsdatum
11.12.2007
Rechtssatz
Auch ein Verein, dessen Tätigkeit nicht der Erzielung von Gewinn dient, ist als Erwerbsunternehmen iSd § 87 JN zu qualifizieren, wenn er eine rechtlich selbständige, planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb einer auf Dauer angelegten Organisation entfaltet.Auch ein Verein, dessen Tätigkeit nicht der Erzielung von Gewinn dient, ist als Erwerbsunternehmen iSd Paragraph 87, JN zu qualifizieren, wenn er eine rechtlich selbständige, planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb einer auf Dauer angelegten Organisation entfaltet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122898
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2011
Dokumentnummer
JJR_20071211_OGH0002_0040OB00215_07G0000_001