Rechtssatz RS0122942
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122942
Entscheidungsdatum
16.11.2011
Rechtssatz
Analoge Anwendung des § 16 Abs 2 MedG hinsichtlich eines Begehrens auf Ermächtigung zur Veröffentlichung eines einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes stattgebenden Urteils des OGH, welches ein § 15 Abs 5 MedG übergehendes Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben hatte.Analoge Anwendung des Paragraph 16, Absatz 2, MedG hinsichtlich eines Begehrens auf Ermächtigung zur Veröffentlichung eines einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes stattgebenden Urteils des OGH, welches ein Paragraph 15, Absatz 5, MedG übergehendes Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben hatte.
Entscheidungstexte
- 12 Os 36/07x
Entscheidungstext OGH 23.08.2007 12 Os 36/07x
- 15 Os 132/11t
Entscheidungstext OGH 16.11.2011 15 Os 132/11t
Vgl auch; Beisatz: Es besteht kein generelles Recht eines Medieninhabers auf für den Verfahrensgegner kostenpflichtige Veröffentlichung einer Mitteilung über einen gegenüber einem ursprünglichen gerichtlichen Veröffentlichungsauftrag für diesen günstigen endgültigen Verfahrensausgang. (T1); Beisatz: Hier: „Gegenmitteilung“ aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes oder einer Verfahrenserneuerung nach § 363a StPO zu einer dem Medieninhaber nach § 8a Abs 6 MedienG aufgetragenen Urteilsveröffentlichung. (T2)
- 15 Os 133/11i
Entscheidungstext OGH 16.11.2011 15 Os 133/11i
Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122942
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016
Dokumentnummer
JJR_20070823_OGH0002_0120OS00036_07X0000_008