Rechtssatz RS0122970
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0122970
Entscheidungsdatum
08.11.2022
Rechtssatz
Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0122970
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Dokumentnummer
JJR_20080108_OGH0002_0050OB00192_07G0000_001