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Rechtssatz RS0123168

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123168

Geschäftszahl

5Ob278/07d; 1Ob213/09v

Entscheidungsdatum

15.12.2009

Rechtssatz

Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks. Denn bei einem Superädifikat muss es sich grundsätzlich um ein Bauwerk auf fremdem Grund handeln. Das gesetzliche Erfordernis fehlender Belassungsabsicht spricht gegen eine mögliche Dauerspaltung von Grund- und Bauwerkseigentum und intendiert eine Rückkehr zur Regel der Eigentümeridentität von Bauwerks- und Grundeigentum, wofür bei in Massivbauweise ausgeführten Gebäuden auch die Verkehrserwartung spricht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 278/07d
    Entscheidungstext OGH 19.02.2008 5 Ob 278/07d
    Veröff: SZ 2008/26
  • 1 Ob 213/09v
    Entscheidungstext OGH 15.12.2009 1 Ob 213/09v

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123168

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011

Dokumentnummer

JJR_20080219_OGH0002_0050OB00278_07D0000_001