Rechtssatz RS0123286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123286
Geschäftszahl
16Ok1/08; 16Ok10/08 (16Ok11/08)
Entscheidungsdatum
08.10.2008
Rechtssatz
Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes (Wirtschaftssektors), wobei für das Ausmaß der Betroffenheit auf die Marktanteile, aber auch auf die Anzahl und Bedeutung der belangten beziehungsweise betroffenen Marktteilnehmer abgestellt werden kann.
Entscheidungstexte
- 16 Ok 1/08
Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08
Bem: Mit Beispielen aus der bisherigen Rechtsprechung. (T1)
- 16 Ok 10/08
Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 10/08
nur: Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123286
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008
Dokumentnummer
JJR_20080313_OGH0002_0160OK00001_0800000_004