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Rechtssatz RS0123389

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0123389

Geschäftszahl

2Ob100/07f

Entscheidungsdatum

10.04.2008

Rechtssatz

Die Beantwortung der Frage, ob nur fallweise notwendige, mit geringem Arbeits- und Zeitaufwand verbundene Hilfeleistungen anderer Haushalts- oder Familienangehöriger, wie sie in einem Mehrpersonenhaushalt auch sonst üblich sind (zB das Kosten oder das Nachwürzen von Speisen), schon eine tragfähige Grundlage für einen Ersatzanspruch der verletzten haushaltsführenden Ehefrau bilden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und entzieht sich einer verallgemeinernden Aussage des Obersten Gerichtshofs.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 100/07f
    Entscheidungstext OGH 10.04.2008 2 Ob 100/07f
    Beisatz: Hier: Die Rechtsansicht, die auf dem Verlust des Geruchssinns beruhende Unmöglichkeit, Speisen „sensorisch zu bewerten bzw abzuschmecken" rechtfertige noch keine Haushaltshilfe, hält sich im Rahmen seines Beurteilungsspielraums und wirft keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO auf. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123389

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008

Dokumentnummer

JJR_20080410_OGH0002_0020OB00100_07F0000_001